Von der Messung bis zum Einspruch – alle Schritte und Ihre Handlungsoptionen
Alles beginnt mit der Messung des Verstoßes. Dies kann durch stationäre Blitzer (Starenkästen), mobile Radargeräte, Laserpistolen, Videoüberwachung (z.B. für Abstandsmessungen) oder durch Polizeibeamte vor Ort geschehen. Die Messung wird dokumentiert und das Fahrzeugkennzeichen erfasst.
Wichtig: Nicht jede Messung ist korrekt. Messfehler, falsch kalibrierte Geräte oder fehlerhafte Bedienung können dazu führen, dass die Messung angreifbar ist.
Einige Wochen nach dem Verstoß erhalten Sie in der Regel einen Anhörungsbogen per Post. Dieser kommt von der zuständigen Bußgeldbehörde und gibt Ihnen die Möglichkeit, sich zum Vorwurf zu äußern.
Goldene Regel: Sie sind nicht verpflichtet, den Anhörungsbogen auszufüllen oder Angaben zur Fahrereigenschaft zu machen. Schweigen ist Ihr gutes Recht! Machen Sie keine Angaben, die Sie belasten könnten – kontaktieren Sie uns stattdessen sofort.
Wenn Sie den Anhörungsbogen erhalten haben, ist dies der beste Zeitpunkt, uns zu kontaktieren – denn jetzt ist noch Zeit, die Punkteübernahme zu organisieren, bevor ein Bescheid ergeht.
Wenn die Behörde den Fahrer identifiziert hat, ergeht ein Bußgeldbescheid. Dieser wird per Einschreiben zugestellt und enthält: die genaue Tatvorwurfsformulierung, das Bußgeld, eventuelle Punkte und ein eventuelles Fahrverbot.
Ab dem Tag der Zustellung des Bescheids haben Sie genau 14 Tage Zeit, um schriftlich Einspruch einzulegen. Diese Frist ist absolut – versäumen Sie sie, wird der Bescheid rechtskräftig.
Der Einspruch muss schriftlich bei der auf dem Bescheid genannten Behörde eingehen – per Brief, Fax oder E-Mail. Er muss keine Begründung enthalten; es reicht, den Einspruch fristgerecht zu erklären. Bußgeldretter übernimmt dies vollständig für Sie.
Nach dem Einspruch prüft die Behörde den Fall erneut. Sie kann das Verfahren einstellen, das Bußgeld reduzieren oder den Bescheid aufrechterhalten und an das Amtsgericht abgeben.
Wenn die Behörde den Bescheid aufrecht erhält, wird die Sache an das zuständige Amtsgericht abgegeben. Dort findet eine Hauptverhandlung statt. Das Gericht kann den Bescheid bestätigen, das Bußgeld ändern oder das Verfahren einstellen. Bußgeldretter vertritt Sie auch vor Gericht.
Verstoß wird gemessen und Kennzeichen erfasst.
Behörde fragt nach dem Fahrer. Keine Angaben machen – uns kontaktieren!
14 Tage Einspruchsfrist ab Zustellung. Sofort handeln!
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