Was ist der Bußgeldkatalog?

Der Bußgeldkatalog ist ein bundeseinheitliches Regelwerk, das die Sanktionen für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) festlegt. Er ist Teil des Tatbestandskatalogs des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) und wird regelmäßig aktualisiert. Der Katalog legt für jede Ordnungswidrigkeit fest, welches Bußgeld, wie viele Punkte im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg und ob ein Fahrverbot verhängt wird.

Grundsätzlich gilt: Verwarnungsgelder bis 55 € führen zu keinen Punkten. Bußgelder ab 60 € können mit einem Punkt belegt werden, schwerwiegende Verstöße mit zwei Punkten. Drei Punkte werden seit der Reform 2014 nicht mehr vergeben – das Maximum liegt bei zwei Punkten pro Verstoß.

Geschwindigkeitsüberschreitung (innerorts)

Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt in der Regel eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Verstöße werden strenger geahndet als außerorts, da das Unfallrisiko durch das höhere Verkehrsaufkommen größer ist.

ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbot
bis 10 km/h40,00 €
11–15 km/h60,00 €
16–20 km/h80,00 €
21–25 km/h115,00 €1 Punkt
26–30 km/h180,00 €1 Punkt1 Monat*
31–40 km/h260,00 €2 Punkte1 Monat
41–50 km/h400,00 €2 Punkte1 Monat
51–60 km/h560,00 €2 Punkte2 Monate
61–70 km/h700,00 €2 Punkte3 Monate
über 70 km/h800,00 €2 Punkte3 Monate

* Fahrverbot nur bei Wiederholungstat innerhalb eines Jahres.

Geschwindigkeitsüberschreitung (außerorts)

Außerhalb geschlossener Ortschaften gilt auf Landstraßen in der Regel eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Sanktionen fallen etwas geringer aus als innerorts.

ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbot
bis 10 km/h30,00 €
11–15 km/h50,00 €
16–20 km/h70,00 €
21–25 km/h100,00 €1 Punkt
26–30 km/h150,00 €1 Punkt1 Monat*
31–40 km/h200,00 €1 Punkt1 Monat*
41–50 km/h320,00 €2 Punkte1 Monat
51–60 km/h480,00 €2 Punkte1 Monat
61–70 km/h600,00 €2 Punkte2 Monate
über 70 km/h700,00 €2 Punkte3 Monate

* Fahrverbot nur bei Wiederholungstat innerhalb eines Jahres.

Rotlichtverstoß

Das Überfahren einer roten Ampel ist eine der gefährlichsten Verkehrsordnungswidrigkeiten. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen dem einfachen Rotlichtverstoß (Ampel zeigte weniger als 1 Sekunde Rot) und dem qualifizierten Rotlichtverstoß (Ampel zeigte bereits länger als 1 Sekunde Rot).

VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
Einfacher Rotlichtverstoß90,00 €1 Punkt
Einfacher Rotlichtverstoß mit Gefährdung200,00 €2 Punkte1 Monat
Einfacher Rotlichtverstoß mit Sachschaden240,00 €2 Punkte1 Monat
Qualifizierter Rotlichtverstoß (über 1 Sek.)200,00 €2 Punkte1 Monat
Qualifizierter Rotlichtverstoß mit Gefährdung320,00 €2 Punkte1 Monat
Qualifizierter Rotlichtverstoß mit Sachschaden360,00 €2 Punkte1 Monat

Handy am Steuer

Die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt ist seit Jahren einer der häufigsten Verkehrsverstöße. Das Verbot gilt nicht nur für das Telefonieren, sondern für jede Nutzung des Geräts in der Hand – also auch für das Schreiben von Nachrichten, das Navigieren oder das Abspielen von Musik.

VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
Handy am Steuer (PKW)100,00 €1 Punkt
Handy am Steuer mit Gefährdung150,00 €2 Punkte1 Monat
Handy am Steuer mit Sachschaden200,00 €2 Punkte1 Monat
Handy am Steuer (LKW / Bus)150,00 €1 Punkt

Abstandsverstoß (über 80 km/h)

Der Sicherheitsabstand ist vorgeschrieben und muss mindestens der Hälfte des Tachowertes in Metern betragen. Bei 100 km/h sind das also mindestens 50 Meter. Abstandsverstöße werden mit modernen Videomessgeräten auf Autobahnen erfasst.

Abstand (Tachowert-Verhältnis)BußgeldPunkteFahrverbot
Weniger als 5/10 des halben Tachowertes75,00 €1 Punkt
Weniger als 4/10 des halben Tachowertes100,00 €1 Punkt
Weniger als 3/10 des halben Tachowertes160,00 €1 Punkt1 Monat*
Weniger als 2/10 des halben Tachowertes240,00 €1 Punkt2 Monate
Weniger als 1/10 des halben Tachowertes320,00 €2 Punkte3 Monate

* Fahrverbot ab über 130 km/h.

Alkohol am Steuer

Alkohol am Steuer ist eine der gefährlichsten Verhaltensweisen im Straßenverkehr. Ab einem Blutalkoholgehalt von 0,5 Promille handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, ab 1,6 Promille oder bei Ausfallerscheinungen ab 0,3 Promille um eine Straftat.

VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
0,5–1,09 Promille (1. Verstoß)500,00 €2 Punkte1 Monat
0,5–1,09 Promille (2. Verstoß)1.000,00 €2 Punkte3 Monate
0,5–1,09 Promille (3. Verstoß)1.500,00 €2 Punkte3 Monate
ab 1,6 Promille (Straftat)Strafgericht2 PunkteEntzug

Hinweis: Alkohol am Steuer ab 1,6 Promille ist eine Straftat. Eine Punkteübernahme ist in diesem Fall nicht möglich.

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