Das Fahreignungsregister (FAER) – alle Stufen, Fristen und Konsequenzen erklärt
Das Fahreignungsregister (FAER), umgangssprachlich als "Punktekartei in Flensburg" bekannt, ist ein zentrales Register des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) mit Sitz in Flensburg. Es speichert Verkehrsverstöße und Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr und bewertet diese mit einem Punktesystem.
Das aktuelle System wurde 2014 grundlegend reformiert. Seitdem gibt es maximal zwei Punkte pro Verstoß (früher waren es bis zu sieben Punkte). Die Gesamtpunktzahl, bei der der Führerschein entzogen wird, beträgt acht Punkte.
Keine behördlichen Maßnahmen. Die Punkte werden lediglich gespeichert. Kein Schreiben der Behörde.
Kostenpflichtige schriftliche Ermahnung durch die Fahrerlaubnisbehörde. Freiwilliges Fahreignungsseminar (FES) kann 1 Punkt abbauen.
Letzte kostenpflichtige Verwarnung. Kein aktiver Punkteabbau mehr möglich. Führerscheinentzug droht unmittelbar.
Führerschein wird entzogen. Mindestens 6 Monate Sperrfrist. MPU für Neuerteilung erforderlich.
Wichtig: Die Stufen müssen in der richtigen Reihenfolge durchlaufen werden. Wenn die Behörde eine Stufe übersprungen hat, kann der Entzug anfechtbar sein!
Punkte werden nicht dauerhaft gespeichert. Je nach Schwere des Verstoßes gelten unterschiedliche Tilgungsfristen, nach deren Ablauf die Punkte automatisch aus dem Register gelöscht werden.
| Art des Verstoßes | Tilgungsfrist | Beispiele |
|---|---|---|
| Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt | 2,5 Jahre | Geschwindigkeitsverstoß bis 25 km/h, einfacher Rotlichtverstoß |
| Ordnungswidrigkeiten mit 2 Punkten | 5 Jahre | Schwere Geschwindigkeitsverstöße, qualifizierter Rotlichtverstoß |
| Straftaten mit 2 Punkten | 10 Jahre | Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht, Nötigung im Straßenverkehr |
Die Tilgungsfrist beginnt erst mit dem Tag der Rechtskraft der Entscheidung – also wenn der Bußgeldbescheid bezahlt wurde oder das Urteil rechtskräftig ist. Solange Sie Einspruch eingelegt haben, läuft die Frist noch nicht.
Nicht jeder Verkehrsverstoß führt zu Punkten in Flensburg. Verwarnungsgelder bis 55 Euro (z.B. für geringes Falschparken oder leichte Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 10 km/h) führen zu keinen Punkten. Punkte werden erst ab einem Bußgeld von 60 Euro oder bei besonders gefährlichen Verstößen vergeben.
| Punkte | Typische Verstöße |
|---|---|
| 1 Punkt | Geschwindigkeitsüberschreitung 21–40 km/h (außerorts), einfacher Rotlichtverstoß, Handy am Steuer, Abstandsverstoß |
| 2 Punkte | Geschwindigkeitsüberschreitung über 41 km/h, qualifizierter Rotlichtverstoß, Alkohol 0,5–1,09 Promille, schwere Abstandsverstöße |
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